Ausleger
- Befestigung im Bauwerksinneren an tragfähigen
Bauteilen
- Dürfen nicht kippen, abheben oder verschieben
- Eine Befestigung nur durch Verkeilen an der
Wand oder der Decke ist unzulässig
- Mit mindestens zwei Befestigungen mit dem
Bauwerk verankert, wobei eine Befestigung in einem Abstand von der Bauwerkskante
angeordnet sein muss, der der Kraglänge des Auslegers entspricht, mindestens
jedoch 1,50 m beträgt
- Bei Verankerung in Betondecken dürfen Ausleger
erst belastet werden, wenn der Beton der Deckenkonstruktion ausreichend
erhärtet ist
- Der waagrechte Abstand der Ausleger:
- Arbeits- oder
Fanggerüst maximal 1,50 m
- Schutzdach
maximal 3,00 m
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