Gerüste

 

BauV § 56

 

Statischer Nachweis

M 262

 

 

Systemgerüste

 

Für verankerte Systemgerüste muss vor der erstmaligen Aufstellung ein statischer Nachweis von einer fachkundigen Person erstellt werden.

 

 

Gerüste, die von der Regelausführung abweichen

 

Für Gerüste und Gerüstbauteile, die von der Regelausführung oder vom statischen Nachweis abweichend errichtet werden, muss von einer fachkundigen Person eine statische Berechnung erstellt werden, in der alle bei der Errichtung und bei der Benützung der Gerüste möglichen Belastungszustände berücksichtigt sind.

 

 

 

Netze/Plane Schutzwände

 

Werden Gerüste mit Netzen, Planen oder Schutzwänden verkleidet, muss von einer  fachkundigen Person eine statische Berechnung erstellt werden