Leitergerüste |
Bau V § 64 |
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M 262 |
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Siehe auch: Steher Material: Gerüstleitern
aus Holz Abstand zwischen den einzelnen Gerüstleitern: Max. 3,00 m In
Ausnahmefällen, wie bei Hauseinfahrten oder Balkonen, darf der Abstand bis zu
3,45 m betragen, wenn als Gerüstbelag Pfosten mit einer Mindestbreite von 22
cm verwendet werden. Auf Standleitern Verlängerungsleitern aufgesetzt: Diese müssen diese an den Standleitern sicher aufgehängt und überdies mit diesen in sicherer Weise verbunden werden.
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Bauwerksecken
An Bauwerksecken, Erkern und Balkonen müssen der Gerüstbelag und die Wehren durchlaufend angeordnet werden, die Gerüstleitern sind entsprechend aufzustellen.
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Höhe
Leitergerüste dürfen nur so hoch errichtet werden, dass sich die oberste Gerüstlage nicht mehr als 28 m über der Aufstandsfläche befindet. Bei Vorliegen eines von einer fachkundigen Person erstellten statischen Nachweises dürfen Leitergerüste bis zu einer Höhe von 32 m errichtet werden.
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Verankerung
Verankerungen müssen von Mauerkanten mindestens 25 cm entfernt sein.
Gerüstleitern müssen mindestens zweimal, jedenfalls aber in jedem Stockwerk einmal mit dem Bauwerk verankert sein Dabei darf der lotrechte Abstand zwischen den Verankerungen 4,00 m nicht überschreiten. Bei Leitergerüsten bis zu höchstens 8,00 m Höhe, deren oberste Gerüstlage nicht mehr als 6,00 m über der Aufstandsfläche liegt, genügt eine Verankerung.
Ausnahme der
Verankerungen:
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Einfache Leitergerüste
Einfach gestellte Leitergerüste sind Leitergerüste, bei denen die Gerüstleitern in einer Reihe aufgestellt sind. Bei einfach gestellten Leitergerüsten müssen die einzelnen Gerüstleitern miteinander durch einen Horizontalverband, der gleichzeitig als Brustwehr dient, und durch einen Diagonalverband verbunden sein. Der Diagonalverband muss alle oberen Enden sowohl der Stand- als auch der Verlängerungsleitern erfassen. Die Brustwehren und die Verstrebungen sind mit jeder Leiter, die sie kreuzen, durch Schrauben zu verbinden.
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Doppelte Leitergerüste
Doppelt gestellte Leitergerüste sind Leitergerüste, bei denen die Gerüstleitern in zwei Reihen aufgestellt sind. Bei doppelt gestellten Leitergerüsten muss der Gerüstbelag auf Querriegeln aufgelegt sein, die auf entsprechend starken Längsriegeln ruhen. Längsriegel müssen auf ausreichend bemessenen Stahlstäben aufgelegt und an den Leiterholmen sicher befestigt sein.
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Leiterplateaugerüste
Bei räumlichen Gerüstkonstruktionen, wie Leiterplateaugerüsten, dürfen die Gerüstleitern den Gerüstbelag um nicht mehr als 2,00 m überragen.
Räumliche
Gerüstkonstruktionen müssen durch Abspannen, Verankern oder Abstützen gegen
Umkippen gesichert sein, wenn: bei Verwendung im Freien das Gerüst mehr als 12,00 m hoch ist oder das Verhältnis von Höhe (Aufstandsfläche bis Oberkante des obersten Gerüstbelags) zur kleinsten Aufstandsbreite größer ist als: 3 : 1 bei Gerüsthöhen bis 4,00 m 2 : 1 bei Gerüsthöhen bis 8,00 m 1 : 1 bei Gerüsthöhen bis 12,00 m
bei Verwendung in geschlossenen Räumen das Verhältnis von Höhe zur kleinsten Aufstandsbreite größer ist als: 3 : 1 bei Gerüsthöhen bis 10,00 m 2 : 1 bei Gerüsthöhen über 10,00 m. |
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