aBSTURZsicherungen |
BauV § 8 |
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Geeignete Absturzsicherungen sind bei:
· Absturzkanten
Umwehrungen (Geländer)
· Öffnungen und Vertiefungen
tragsichere und unverschiebbare Abdeckungen
· Fensteröffnungen
Parapet mit einer Höhe von mindestens 85 cm