Abgrenzung |
BauV § 9 |
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Abgrenzungen sind zulässig:
• bei Balkonen oder Loggien an der Zutrittsöffnung zum Balkon oder zur Loggia
• in allen übrigen Fällen auf Flächen bis 20 ° Neigung und im Abstand von ca. 2,0 m von der Absturzkante entfernt |
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Siehe auch:
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