Metallgerüste

 

BauV 65

 

 

M 262

 

 

 

 

 

Siehe auch:

Begriffe

Knotenpunkt

 

Bei gekuppelten Metallrohrgerüsten müssen geeignete, entsprechend gekennzeichnete Kupplungen zur Verbindung der einzelnen Gerüstbauteile verwendet werden. Drehkupplungen dürfen nur verwendet werden, wenn Rohre nicht rechtwinkelig mit Normalkupplungen angeschlossen werden können. Beim Anschluss mehrerer Rohre in einem Knotenpunkt müssen die Kupplungen möglichst eng aneinander angeschlossen sein.

 

 

 

Steher

 

Die Steher müssen unverschiebbar und lotrecht auf eine Fußplatte gestellt sein. Rohrstöße müssen versetzt angeordnet und in die Nähe der Knotenpunkte gelegt sein, sie müssen einen Stoßbolzen erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Längsriegel

          

 

Längsriegel müssen an jedem Steher, den sie kreuzen, angeschlossen sein. Stöße der Längsriegel müssen zug- und druckfest verbunden sein. Benachbarte Stöße müssen um ein Feld versetzt sein, sie dürfen nicht senkrecht übereinander oder waagrecht nebeneinander angeordnet sein.

 

 

 

 

 

             Verankerung

 

Jeder Steher eines mehrreihigen, freistehend nicht standsicheren Metallgerüstes muss verankert sein.

            

 

Maximaler Abstand der obersten Verankerung unter der obersten Gerüstlage

Mittelstehern 4,00 m

Randstehern 2,00 m

 

Maximaler Abstand untereinander, wobei die Verankerungen versetzt anzuordnen sind.

Mittelstehern 8,00 m

Randstehern 4,00 m

 

Maximale Höhe der erstenVerankerung über der Aufstandsfläche des Gerüstes, sofern dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist

Mittelstehern 8,00 m

Randstehern 4,00 m

 

 

 

 

Nicht verankerte Gerüste

 

 

 

 

 

 

Bei nichtverankerten Gerüsten ist die Sicherheit gegen Kippen durch eine fachkundige Person nachzuweisen.

 

Der Nachweis der Kippsicherheit ist jedoch nicht erforderlich, wenn:

 

·        Stahlrohrgerüstmaterial und Pfostenbelag oder andere, mindestens gleichschwere Materialien zur Verwendung gelangen

 

·        Der Abstand der Aufstandsfläche zur obersten Gerüstlage nicht mehr als 6,00 m beträgt

 

·        Die kleinste Aufstandsbreite bei Aufstellung des Gerüsts im Freien mindestens 2,00 m, bei Aufstellung in geschlossenen Räumen mindestens 1,50 m beträgt

 

 

 

 

                                Vorgefertigte Gerüstelemente

 

 

Gerüstkonstruktionen aus vorgefertigten Elementen müssen fest miteinander verbunden sein, Steckverbindungen müssen zusätzlich gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.

 

 

 

 

 

Einreihige Metallrohrgerüste

 

Bei einreihigen Metallrohrgerüsten, bei denen die den Gerüstbelag tragenden waagrechten Rohre nicht auf dem Bauwerk aufliegen, muss von einer in BauV § 56 Abs. 2 genannten Person eine statische Berechnung des Gerüstes sowie eine darauf beruhende Aufstellanleitung erstellt werden. Das Gerüst muss gemäß dieser Aufstellanleitung errichtet sein.