Gerüste |
BauV § 59 |
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Schutzgerüste |
M 262 |
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Schutzgerüste sind Fanggerüste und Schutzdächer.
Fanggerüste sind Gerüste, die Personen gegen einen tieferen Absturz sichern. Schutzdächer sind Gerüste, die Personen vor herabfallenden Gegenständen und Materialien schützen.
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Fanggerüste
Anbringung möglichst nahe unter der Absturzkante
Die Gerüstlagen dürfen im Regelfall nicht tiefer als 3,00 m, in Ausnahmefällen nicht tiefer als 4,00 m unter der Absturzkante liegen
Liegen die Gerüstlagen mehr als 3,00 m unter der Absturzkante, so müssen doppelt mit Pfosten belegt sein oder es sind gleichwertige Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die Gerüstlagen der Fanggerüste müssen an der Außenseite mit einer mindestens 50 cm hohen Blende versehen sein |
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Entsprechend der Höhe des lotrechten Abstandes zwischen Belag und Absturzkante muss der Belag über die am weitesten auskragenden Konstruktions- oder Bauteile folgende Mindestbreite hinausragen.
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Höhe |
Mindestbreite |
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bis zu 2,00 m |
1,00 m |
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bis zu 3,00 m |
1,30 m |
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bis zu 4,00 m |
1,50 m |
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Die Gerüstlagen der Fanggerüste dürfen nur betreten werden, wenn sie zusätzlich zur Blende mit Brustwehren versehen sind. Nicht mit Brustwehren versehene Gerüstlagen dürfen nur bei der Aufstellung, Änderung und Abtragung des Gerüstes oder zur Bergung von Personen betreten werden. |
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Schutzdächer
Werden keine anderen ausreichenden Maßnahmen zum Schutz von Personen vor herabfallenden Gegenständen und Materialien getroffen, sind Schutzdächer anzubringen
Höhe: Anbringung höchstens 3,00 m über den Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen
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Belag
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Der Belag von Schutzdächern muss mit mindestens 50 cm hohen Blenden versehen sein. Schutzdächer müssen mindestens 1,50 m über die Absturzkante oder, wenn das Schutzdach in Verbindung mit einem Arbeitsgerüst errichtet wird, über den äußeren Rand des Gerüstes hinausragen. Bei geneigten Schutzdächern in Verbindung mit Arbeitsgerüsten muss die Vorderkante des Schutzdaches oder die Oberkante der Blende mindestens 50 cm über dem Ansatzpunkt der Schräge am Außensteher des Arbeitsgerüstes liegen.
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