Gerüste

BauV § 57

 

 

Gerüstlagen

M262

Gerüstbelagteile allgemein:

 

  • Über die gesamte Gerüstbreite verlegt

  • Dicht aneinander gestoßen

  • Können nicht herabfallen, kippen oder sich verschieben

  • Können nicht zu stark durchbiegen

  • Bei Wind oder sonstige Belastungen müssen Beläge so gesichert sein, dass sie nicht abgehoben werden können

  • Um Bauwerksecken müssen Gerüstlagen in voller Breite herumgeführt werden

 

 

 

 

Verwendung von Pfosten als Gerüstbelag:

 

·           Breite mind. 20 cm

·           Dicke mind. 5 cm

·           parallel besäumt

·           Verringerung der Dicke infolge Herstellungstoleranz, Abnützung und Schwinden max. 5 Prozent

·           Überstand der Pfosten:
            - An den Auflagern mind. 20 cm
            - An den Endauflagern max. 30 cm

·           Max. Abstand der Auflager voneinander:
             - Bei Fanggerüsten nicht mehr als 1,50 m
             - Bei Schutzdächern und bei Arbeitsgerüsten nicht mehr als 3,00 m

 

 

 

 

 

Andere Gerüstbeläge

 

Andere Gerüstbeläge, wie verleimte Belagsplatten aus Holz, Belagsplatten aus Metall, Metallrahmen mit Holzbelag, dürfen verwendet werden, wenn sie insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Durchbiegung den Pfostenbelägen mindestens gleichwertig sind.