Gerüste
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BauV § 55 |
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M 262 |
Allgemeines |
Checklisten |
Errichtung der Gerüste nach fachmännischen Grundsätzen
Müssen entsprechend den auftretenden Beanspruchungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik bemessen sein
Gerüstbauteile vor schädigenden Einwirkungen wie Rost, Fäulnis schützen |
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Verankerung: · Der Abstand ist nach den statischen Erfordernissen festzulegen (Beanspruchung durch Wind, Netze,.. sind zu berücksichtigen). · In der Nähe von Knotenpunkten anbringen · Ausreichend tragfähig bemessen · Befestigung an geeigneten Bauteilen (Nicht befestigen an: Schneefangrechen, Blitzableitern, Dachrinnen, Fallrohren, Fensterrahmen, Nicht tragfähigen Fensterrahmen) · Entfernung der Verankerung erst beim Abbau (Muss eine Verankerung schon früher entfernt werden, so ist für einen vollwertigen Ersatz zu sorgen |