Schutzausrüstung (Schutz gegen Absturz)

 BauV § 30

 

 

 

 

M 222/750

Sofern bei Arbeiten an absturzgefährlichen Stellen durch technische Schutzmaßnahmen ein ausreichender Schutz nicht erreicht wird, sind den Arbeitnehmern Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die Schutzausrüstung beinhaltet in Verbindung mit:

Sicherheitsseil (Fangseil)

 

Höhensicherungsgerät

  

    

 

Karabinerhaken

 

 

Karabiner

        

Sicherungsgeräte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsseil

(Fangseil)

 

 

 

Höhensicherungs-

     gerät

 

Seilkürzer

 

Falldämpfer

 

 

 

 

Sicherheitsgeschirr

Sicherheitsweste

 

 

Sicherheitsgürtel

 

 

 

Sicherheitsgeschirr

Sicherheitsweste

 

Siehe auch:   Allgemeines

                       Handhabung