• Befestigung
an tragfähigen Konstruktionen
• Die Maschenweite
nicht mehr als 10 cm betragen
• Montage
Möglichst dicht unterhalb des absturzgefährlichen Arbeitsplatzes, wobei
der Netzrand nicht tiefer als 6,00 m unter den absturzgefährlichen
Arbeitsplätzen liegen darf.
• Abstand zwischen Netz und Auftrefffläche
Das Auffangnetz ist derart aufzuhängen, dass zwischen dem Netz und darunter
liegenden festen Gegenständen ein ausreichend großer Sicherheitsabstand
vorhanden ist, wobei auf den Durchhang Bedacht zu nehmen ist.
• Netzränder
müssen die absturzgefährlichen Arbeitsplätze waagrecht gemessen um mindestens
zwei Drittel jenes Abstandes überragen, um den der Netzrand lotrecht
unterhalb der absturzgefährlichen Arbeitsplätze liegt, jedoch mindestens um
1,50 m
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