Schutz des kopfes

 BauV § 27

 

 

 

 

 

Jedem Arbeitnehmer ist ein geeigneter Schutzhelm zur Verfügung zu stellen, wo die Gefahr einer Kopfverletzung besteht oder eine solche durch Anstoßen an Hindernisse zu erwarten ist.

 

Gefahren

 

  • Herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände oder Materialien

  • Pendelnde Lasten

 

Dies gilt insbesondere

 

     für Bauarbeiten

     unter oder in der Nähe von Gerüsten

     hochgelegenen Arbeitsplätzen

     Abbrucharbeiten

     Arbeiten in Gruben, Gräben, Künetten, Schächten und Stollen, Arbeiten unter Tage

     Sprengarbeiten

     Arbeiten im Bereich von Aufzügen

     Hebezeugen

     Kranen und Fördermitteln

     Arbeiten im Stahl- und Freileitungsbau

     Arbeiten mit Bolzensetzgeräten

 

 

Material

 

Schutzhelme müssen den Einsatzbedingungen entsprechend aus geeignetem Material bestehen, das insbesondere gegen auftretende mechanische Beanspruchungen sowie Einwirkungen wie Flammen-, Hitze- und Kälteeinwirkungen, chemische Einwirkungen oder ultraviolette Strahlen, ausreichend widerstandsfähig und elektrisch isolierend ist.

Erforderlichenfalls müssen Schutzhelme auch einen Kinnriemen, eine Befestigungsvorrichtung für eine Leuchte oder für Kapselgehörschützer und einen genügend breiten Rand besitzen sowie das Tragen eines Kälteschutzes ermöglichen.

 

 

Vierjährige Verwendungsdauer

 

Schutzhelme aus thermoplastischem Material dürfen, sofern sie sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden, bis zum Ablauf von vier Jahren ab dem auf dem Schutzhelm angegebenen Herstellungsdatum verwendet werden.

 

 

Schäden

 

Schutzhelme, die sichtbare Schäden aufweisen, deformierte Helme sowie Kunststoffhelme, die durch herabfallende, umfallende oder

fortgeschleuderte Gegenstände und Materialien sowie durch andere im angeführte Einwirkungen stark beansprucht wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden.

 

 

 

Eingrenzbare Bereiche, in denen Schutzhelme zu tragen sind, müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung hat deutlich und dauerhaft zu erfolgen.