Luftdicht/Dampfsperre (Aufsparrendämmung) |
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Luftdicht |
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Eine dichte Gebäudehülle ist heute Stand der Technik und somit vom Bauherrn auch ohne besondere Vereinbarung einforderbar. Der Auftraggeber hat also Anspruch auf ein entsprechend luftdichtes Gebäude, dessen Dämmschichten außerdem vor Windeinfluss (Winddicht) geschützt sind.
Anbringung an der Innenseite des Dachaufbaus Die Luftdichtheit eines
Bauteils wird im Dachgeschossausbau meist durch Einbau von verklebten Folien
erreicht. Die Luftsperre verhindert sowohl das Ausströmen warmer Raumluft als
auch das Einströmen kalter Außenluft in den Raum. Sie muss auch gleichzeitig
die Funktion der bisherigen Dampfbremse
/ Dampfsperre
erfüllen und ist daher an der Innenseite
des Dachaufbaus angebracht. Dämmstoffe aus Mineralwolle, Zellulose oder
ähnlichem luftdurchlässigem Material benötigen unbedingt einen Schutz gegen
einströmende Kaltluft von außen (Windbremse). Ein Bauteil ist nur so gut wie sein schwächstes Detail Die geforderte Luftdichtheit muss lückenlos ausgeführt werden. Besonderes Augenmerk ist bei der Ausführung von Anschlüsse an Dachdurchdringungen (Kamin, Lüftungen,…), Dachflächenfenster und höher gelegene Wände zu widmen. Diese müssen mit hierfür geeigneten Dichtmitteln abgedichtet werden.
Funktionsprobe Unsachgemäß verarbeitete Dampfsperrschichten und deren Anschlüsse (Wand, Durchdringungen, Lüftungen,… können nach Fertigstellung durch die Differenzdruckmessung (Blower-Door-Messung) relativ einfach visualisiert werden. |