Feuerwiderstandsklassen |
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Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.
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Feuerwiderstandsklassen von Tragwerken, Unterdeckungen. Dächern, z.T. Verglasungen, z.T. Wände:
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Feuerwiderstandsklasse |
Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
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F 30 |
³30 |
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F 60 |
³60 |
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F 90 |
³90 |
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Hinzu kommen noch einige Feuerwiderstandsklassen für Sonderbauteile:
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Sonderbauteile |
Feuerwiderstandsklasse |
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Gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung |
G 30 - G 120 |
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Nichttragende Außenwände und Brüstungen |
W 30 - W 180 |
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Feuerschutztüren, Rollladen, Tore |
T 30 - T 180 |
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Lüftungsleitungen |
L 30 - L 120 |
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Brandschutzklappen |
K 30 - K 90 |
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Rohrabschottungen |
R 30 - R 120 |
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Elektrokabelkanäle |
E 30 - E 90 |
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Kabelabschottungen |
S 30 - S 180 |
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Die Feuerwiderstandsdauer in Minuten wird mit Hilfe eines Brandversuchs ermittelt. Außerdem enthalten die Feuerwiderstandsklassen für die Bauteile der Klassen F und W Angaben über die Brennbarkeit der Baustoffe nach den Baustoffklassen A und B. Die Feuerwiderstandsdauerangaben belaufen sich meist auf 30, 60, 90 und 120 Minuten. F 30 heißt, dass beim Brandversuch bis zum Feuerdurchschlag mindestens 30 Minuten vergangen sind, bevor die Wand nicht mehr standhält. Die bauaufsichtliche Bezeichnung für die Klasse F 60 ist "feuerhemmend", für F 90 "feuerbeständig".
Beispiele:
F 90 A: Bauteil der Widerstandsklasse F 90, besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen.
F 30 B: Bauteil der Widerstandsklasse F 30, besteht aus brennbaren Baustoffen.
W 60 AB: Bauteil der Widerstandsklasse W 60, wesentliche Teile bestehen aus nicht brennbaren Baustoffen.
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Nach den Landesbauordnungen der Länder werden die Bauteile je nach Feuerwiderstandsklasse auch in feuerhemmend, feuerbeständig und hochfeuerbeständig eingeteilt. Während der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer müssen insbesondere bei raumabschließenden Bauteilen folgende Anforderungen eingehalten werden:
· Erhaltung des Raumabschlusses · Dichtigkeit gegenüber entzündlichen Gasen · Begrenzung der "Rückseitentemperatur" auf der dem Feuer abgekehrten Bauteilseite. · Erhaltung der Tragfähigkeit unter der zulässigen Gebrauchslast. · Tragende und nicht tragende raumabschließende Wände müssen außerdem während des Brandversuchs einem Festigkeitstest widerstehen. · Eine Zusammenstellung klassifizierter Bauteile und Baustoffe ist in DIN 4102 Teil 4 enthalten. Für die dort angegebenen Konstruktionen ist der Nachweis über das Brandverhalten erbracht.
Wenn in der Landesbauordnung die Eigenschaft "nichtbrennbar", also Baustoffklasse A gefordert wird, können Baustoffe der Klasse A1 und A2 gleichermaßen verwendet werden. |
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