Feuerwiderstandsklassen

 

 

 

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Bauteile werden nach ihrem Brandverhalten in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.

 

Feuerwiderstandsklassen von Tragwerken, Unterdeckungen. Dächern, z.T. Verglasungen, z.T. Wände:

 

Feuerwiderstandsklasse

Feuerwiderstandsdauer in Minuten

F 30

³30

F 60

³60

F 90

³90

 

 

 

Hinzu kommen noch einige Feuerwiderstandsklassen für Sonderbauteile:

 

 

Sonderbauteile

Feuerwiderstandsklasse

 

Gegen Feuer widerstandsfähige Verglasung

G 30 - G 120

 

Nichttragende Außenwände und Brüstungen

W 30 - W 180

 

Feuerschutztüren, Rollladen, Tore

T 30 - T 180

 

Lüftungsleitungen

L 30 - L 120

 

Brandschutzklappen

K 30 - K 90

 

Rohrabschottungen

R 30 - R 120

 

Elektrokabelkanäle

E 30 - E 90

 

Kabelabschottungen

S 30 - S 180

 

 

 

 

Die Feuerwiderstandsdauer in Minuten wird mit Hilfe eines Brandversuchs ermittelt. Außerdem enthalten die Feuerwiderstandsklassen für die Bauteile der Klassen F und W Angaben über die Brennbarkeit der Baustoffe nach den Baustoffklassen A und B.

Die Feuerwiderstandsdauerangaben belaufen sich meist auf 30, 60, 90 und 120 Minuten. F 30 heißt, dass beim Brandversuch bis zum Feuerdurchschlag mindestens 30 Minuten vergangen sind, bevor die Wand nicht mehr standhält.

Die bauaufsichtliche Bezeichnung für die Klasse F 60 ist "feuerhemmend", für F 90 "feuerbeständig".

 

 

Beispiele:

 

F 90 A: Bauteil der Widerstandsklasse F 90, besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen.

 

F 30 B: Bauteil der Widerstandsklasse F 30, besteht aus brennbaren Baustoffen.

 

W 60 AB: Bauteil der Widerstandsklasse W 60, wesentliche Teile bestehen aus nicht brennbaren Baustoffen.

 

 

Nach den Landesbauordnungen der Länder werden die Bauteile je nach Feuerwiderstandsklasse auch in feuerhemmend, feuerbeständig und hochfeuerbeständig eingeteilt. Während der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer müssen insbesondere bei raumabschließenden Bauteilen folgende Anforderungen eingehalten werden:

 

·        Erhaltung des Raumabschlusses

·        Dichtigkeit gegenüber entzündlichen Gasen

·        Begrenzung der "Rückseitentemperatur" auf der dem Feuer abgekehrten Bauteilseite.

·        Erhaltung der Tragfähigkeit unter der zulässigen Gebrauchslast.

·        Tragende und nicht tragende raumabschließende Wände müssen außerdem während des Brandversuchs einem Festigkeitstest widerstehen.

·        Eine Zusammenstellung klassifizierter Bauteile und Baustoffe ist in DIN 4102 Teil 4 enthalten. Für die dort angegebenen Konstruktionen ist der Nachweis über das Brandverhalten erbracht.

 

Wenn in der Landesbauordnung die Eigenschaft "nichtbrennbar", also Baustoffklasse A gefordert wird, können Baustoffe der Klasse A1 und A2 gleichermaßen verwendet werden.