Befestigungsvorrichtungen –

Anschlagpunkte

 BauV § 30

 

 

 

 

M 222/750

 

Befestigungsvorrichtungen/Anschlagpunkte/Anschlaghilfen

 

An Stellen, an denen Schutzausrüstungen verwendet werden, müssen möglichst lotrecht oberhalb dieser Stellen geeignete Befestigungsvorrichtungen oder -möglichkeiten vorhanden sein, die den bei einem Absturz auftretenden Belastungen standhalten.

 

Beispiele von Befestigungsvorrichtungen

 

 

 

Dachspitz

Leiterhaken

Anschlaghilfe

für Trägerprofil

Sicherheitsschlaufe

mit Schraubkarabiner

Bandschlinge

 

 

Vor der Inbetriebnahme der Befestigungsvorrichtungen-Anschlagpunkte-Anschlaghilfen ist deren ausreichende Tragfähigkeit zu überprüfen!