Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
§ 5. Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der
Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse
der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die
durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich
festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit
dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese
Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.