Bauarbeitenkoordinationsgesetz |
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Vorankündigung |
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Vorankündigung erstellen
Der Bauherr hat eine Vorankündigung zu erstellen für Baustellen, bei denen voraussichtlich:
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2 Wochen vor Arbeitsbeginn
Die Vorankündigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten an das zuständige Arbeitsinspektorat zu übermitteln. In Katastrophenfällen, bei unaufschiebbaren oder bei kurzfristig zu erledigenden Arbeiten, ist die Vorankündigung spätestens am Tag des Arbeitsbeginnes zu übermitteln |
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Sichtbar aushängen
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen
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Inhalt
Die Vorankündigung muss beinhalten: |
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· das Datum der Erstellung · den genauen Standort der Baustelle · Name und Anschrift des Bauherrn, des Projektleiters und der Planungs- und Baustellenkoordinatoren · Angaben über die Art des Bauwerks · Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten und über deren voraussichtliche Dauer · Angaben über die voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle · Angaben über die Zahl der dort tätigen Unternehmen und Selbständigen · die Angabe der bereits beauftragten Unternehmen
Siehe auch: Formulare (Eingabe: Bauarbeiten)
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Änderungen
Die Vorankündigung ist bei Änderungen anzupassen. |