Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Richtungspfeil: BauKG § 1

 

 

 

Geltungsbereich

Richtungspfeil: Leistungsbe-
schreibung

 

 

 

 

 

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.

 

Dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden.