Bauarbeitenkoordinationsgesetz |
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Geltungsbereich |
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Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.
Dieses Bundesgesetz gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden.
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