Aufstellung von Arbeitsmitteln

 

  § 34. (1) Als ,,Aufstellung'' im Sinne dieser Bestimmung gilt das

Montieren, Installieren, Aufbauen und Anordnen von Arbeitsmitteln.

  (2) Arbeitgeber haben bei der Aufstellung von Arbeitsmitteln die

besonderen Bedingungen und Eigenschaften der Arbeitsmittel und der

Arbeit sowie die am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für Sicherheit

und Gesundheit der Arbeitnehmer und die Gefahren, die aus der

Benutzung der Arbeitsmittel erwachsen können, zu berücksichtigen. Bei

der Aufstellung von Arbeitsmitteln ist insbesondere darauf zu achten,

daß

  1. ausreichend Raum zwischen ihren mobilen Bauteilen und festen

     oder mobilen Bauteilen in ihrer Umgebung vorhanden ist,

  2. alle verwendeten oder erzeugten Energien und Stoffe sicher

     zugeführt und entfernt werden können,

  3. Arbeitnehmern ausreichend Platz für die sichere Benutzung der

     Arbeitsmittel zur Verfügung steht und

  4. Arbeitsmittel nur dann aufgestellt werden, wenn die zulässige

     Beanspruchung tragender Bauteile nicht überschritten ist.

  (3) Im Freien aufgestellte Arbeitsmittel sind erforderlichenfalls

durch Vorrichtungen oder andere entsprechende Maßnahmen gegen

Blitzschlag und Witterungseinflüsse zu schützen.

  (4) Werden Arbeitsmittel unter oder in der Nähe von elektrischen

Freileitungen aufgestellt oder benutzt, sind geeignete Maßnahmen zu

treffen, um jegliches gefahrbringendes Annähern der Arbeitnehmer und

der Arbeitsmittel an diese Leitungen sowie Stromschlag durch diese

Leitungen zu verhindern.

  (5) Arbeitsmittel und ihre Teile müssen durch Befestigung oder

durch andere Maßnahmen stabilisiert werden, sofern dies für die

Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlich

ist.

  (6) Arbeitgeber haben geeignete Maßnahmen zu treffen, damit

Kleidung oder Körperteile der die Arbeitsmittel benutzenden

Arbeitnehmer nicht erfaßt werden.

  (7) Die Arbeits- und Wartungsbereiche der Arbeitsmittel müssen

entsprechend der Benutzung ausreichend belichtet oder beleuchtet

sein.