Maximale Höhe der Bockgerüste (Aufstandsfläche)
- Abgebundenen Holzböcken 1,00 m
- Böcken mit zwei Metallbeinen und einem hölzernen
Querträger 2,00 m
- Metallböcken darf der Gerüstbelag höchstens
2,80 m
Ausziehbare Böcke nur in Metallausführung
- Für das Feststellen des ausziehbaren Teils ist
ein ausreichend starker Steckbolzen zu verwenden, der mit dem Bock
unverlierbar verbunden sein muss.
Maximaler abstand der Böcke voneinander
- Im ausgezogenen Böcken 2,00 m
Bockgerüste von mehr als 2,00 m Höhe
- Eine ausreichende Längs- und Querverstrebung muss
vorhanden sein.
- Bei höhenverstellbaren Metallböcken muss der
ausgezogene Teil von der Längsverstrebung erfasst sein.
- Eine Längsverstrebung ist nicht erforderlich,
wenn die Standsicherheit des Bockgerüstes auf andere Weise gewährleistet
ist
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