Fahrbare Standgerüste
|
BauV § 66 |
|
|
||
|
M 263 |
|
|
|
|
Verfahrbare Standgerüste sind Standgerüste, die auf geeigneten Einrichtungen, wie Rädern oder Rollen, in waagrechter Richtung bewegt werden können. |
|
|
|
||
Verfahrbare Standgerüste dürfen nur auf tragfähigen und ebenen Unterlagen verwendet werden, wobei Höhenunterschiede durch geeignete Einrichtungen, wie höhenverstellbare Räder oder Spindeln, auszugleichen sind. |
|
|
BauV § 65 Abs. 5 ist anzuwenden.
|
|
|