Sonstige Maschinen und Geräte
§ 149. (1) Vor dem Umsetzen, Verladen oder Transportieren von
Straßenfräsen hat der Lenker die Fräseinrichtungen stillzusetzen.
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur bei stillstehendem Antrieb
durchgeführt werden. Vor Arbeiten an Leitungen, die unter Überdruck
stehen können, sind diese drucklos zu machen.
(2) Explosionsstampfer sind am Handgriff zu führen.
(3) Walzen mit Deichsel sind bei Rückwärtsfahrt seitlich an der
Deichsel zu führen. Bei Fahrt im Gefälle muss der Lenker bergseitig
mitgehen.
(4) Fördergefäße von Mischmaschinen für Beton oder Mörtel sind vor
Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Maschinen gegen ein
unbeabsichtigtes Niedergehen zu sichern. Das Festziehen der Bremse
allein ist keine ausreichende Sicherung.
(5) Bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an der
Mischmaschine muss erforderlichenfalls die Energiezufuhr des Antriebes
der Maschine durch den Hauptschalter allpolig unterbrochen werden.
Vor Arbeiten im Innenraum der Maschine muss der Schutzdeckel in
geöffnetem Zustand arretiert und die Maschine gegen Wiedereinschalten
gesichert sein.
(6) Bei Betonspritzmaschinen müssen Schläuche, Rohre und deren
Verbindungen auf mindestens 2,5fachen Betriebsdruck bemessen sein.
Betonspritzmaschinen dürfen nur von Arbeitnehmern bedient und
Betonspritzarbeiten nur von Arbeitnehmern durchgeführt werden, die
besonders unterwiesen und mit der Arbeitsweise vertraut sind. Während
der Spritzbetonarbeiten muss sich eine zweite Person in Ruf- oder
Sichtweite des Spritzdüsenführers aufhalten. Der Geräteführer hat den
Spritzdüsenführer über den Förderbeginn rechtzeitig zu unterrichten.
(7) Vor dem Lösen von Förderleitungsverbindungen oder anderen
Teilen des Drucksystems von Betonspritzmaschinen ist die
Druckluftzuführung zu unterbrechen und das System drucklos zu machen.
(8) Vor Entfernen des Schutzkorbes von Glättmaschinen, wie zum An-
und Abbau von Glättscheiben an die Glättblätter oder zum Verstellen
der Neigung der Glättblätter, ist der Antriebsmotor stillzusetzen.
(9) Bei Eisenbiegemaschinen ist darauf zu achten, dass Arbeitnehmer
durch die zu verformenden Bewehrungseisen nicht eingeklemmt oder
verletzt werden.