Stützen
§ 83. (1) Werden Stützen auf unbefestigten Boden gestellt, müssen
sie unverrückbar auf Unterlagen, wie Kanthölzern oder Pfosten,
aufgestellt werden. Zwei- oder mehrlagige Unterlagen aus Kanthölzern
dürfen nur kreuzweise und kippsicher aufgestellt werden, Ziegelstapel
und Stapel aus ähnlichem Material sind als Unterlagen nicht zulässig.
Unterlagen aus mehr als zwei übereinander liegenden Kanthölzern und
Kreuzstapel über 40 cm Höhe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet
und müssen nach den besonderen Anweisungen der Aufsichtsperson so
errichtet werden, dass die Standsicherheit gewährleistet ist.
(2) Bei mehrgeschossigen Bauten sind die Stützen im Regelfall
lotrecht untereinander anzuordnen. Stützen, die Teile eines
Traggerüstes sind, müssen untereinander abgesteift sein, bei Stützen
aus Stahl müssen hiebei Verschwertungsklammern oder Gerüstkupplungen
verwendet werden.
(3) Keile und auf Keilwirkung beruhende Verbindungen sind gegen
unbeabsichtigtes Lösen zu sichern.
(4) Stahlstützen müssen entsprechend ihrem Tragfähigkeitsbereich
dauerhaft gekennzeichnet sein. Ausziehbare Stützen müssen im voll
eingeschobenen Zustand zwischen der Unterseite des
Innenrohrendstückes und dem höchsten Teil des Außenrohres oder der
Verstelleinrichtung einen Abstand von mindestens 10 cm haben.
Steckbolzen zum Feststellen ausziehbarer Teile müssen mindestens
12 mm dick und mit den Stützen unverlierbar verbunden sein.
(5) Holzstützen aus Kantholz müssen einen Querschnitt von
mindestens 8 x 8 cm haben. Holzstützen aus Rundholz müssen entrindet
sein und in diesem Zustand eine Zopfdicke von mindestens 7 cm haben.
(6) Bei Verwendung von Holzstützen darf höchstens jede dritte
Stütze gestoßen sein, der Stoß darf nicht im mittleren Drittel der
Stütze liegen und muss durch mindestens 70 cm lange hölzerne Laschen
gegen Ausknicken gesichert sein. Bei Rundhölzern müssen drei, bei
Kanthölzern vier Laschen je Stütze verwendet werden. Holzstützen
dürfen nur einmal gestoßen sein, für stark belastete Stützen und
Schalungen dürfen gestoßene Hölzer nicht verwendet werden.