Gefahren durch Naturereignisse

 

  § 11. Können Arbeitnehmer durch Naturereignisse, wie Steinschlag,

Lawinen oder Hochwasser, gefährdet werden, sind die jeweils möglichen

Sicherheitsvorkehrungen

  1. für die Baustelle,

  2. für die Unterkünfte,

  3. für die Zugänge zur Baustelle und zu den Unterkünften

zu treffen.