Gefahren durch Naturereignisse
§ 11. Können Arbeitnehmer durch Naturereignisse, wie Steinschlag,
Lawinen oder Hochwasser, gefährdet werden, sind die jeweils möglichen
Sicherheitsvorkehrungen
1. für die Baustelle,
2. für die Unterkünfte,
3. für die Zugänge zur Baustelle und zu den Unterkünften
zu treffen.