Kreuzfuge

 

 

Eine Kreuzfuge ist dann gegeben, wenn bei einer Dachdeckung die allseitige Über- oder Unterdeckung weniger als 3 cm (zwei Finger breit) beträgt und damit der Verband z. B. bei eingebundenen Biberkehlen nicht mehr gewahrt ist. Die Regensicherheit ist an einer Kreuzfuge nicht mehr gewährleistet.

 

 

[Quelle: Fachbegriffe rund um das Dach]