kraftschlüssig
Eigenschaft eines Materials, die an einem Ort freigesetzte Energie auf einen anderen Ort folgerichtig zu übertragen
[Quelle: ÖNORM B 7215]
kraftschlüssig
Eigenschaft eines Materials, die an einem Ort freigesetzte Energie auf einen anderen Ort folgerichtig zu übertragen
[Quelle: ÖNORM B 7219]